Lex Koller bleibt wie gehabt
Nach grossem Widerstand in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat darauf, das Gesetz Lex Koller, das den Grundstückserwerb durch Ausländer regelt, anzupassen.
Es ist gekommen, wie es kommen musste: Der Bundesrat verzichtet auf eine Revision der Lex Koller, also des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, wie er am Mittwoch bekanntgegeben hat. Die Regierung zieht damit die Konsequenz aus der Vernehmlassung, in der die Revision grossmehrheitlich abgelehnt wurde.
Lex Koller – Untypische Vernehmlassung
Die Lex Koller ist seit 1985 in Kraft. Sie beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Ab 1997 wurde die Vorlage schrittweise gelockert. Zunächst wurden aus konjunkturpolitischen Gründen ausländische Investitionen in Gewerbeimmobilien wieder zugelassen, seit 2005 dürfen Ausländer Anteile an börsenkotierten Schweizer Immobiliengesellschaften kaufen. Weiterhin bewilligungspflichtig bzw. nicht erlaubt ist der Kauf von Wohnliegenschaften durch Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, ausser es handle sich um eine Ferienwohnung, für die es Kontingente gibt.
Die vor mehr als einem Jahr vorgelegte Revisionsvorlage sah nun vor, die Lex Koller in verschiedenen Punkten wieder zu verschärfen. So sollten Angehörige von Staaten ausserhalb von EU und Efta für den Erwerb einer Wohnung wieder eine Bewilligung brauchen, selbst wenn sie in der Schweiz Wohnsitz haben. Und diese Bewilligung würde erst noch mit der Auflage verknüpft, die Wohnung sei wieder zu verkaufen, sobald der Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben werde. Dafür sollte es ihnen ermöglicht werden, Anteile an einer Wohnbaugenossenschaft zu erwerben.
Unüblich war aber vor allem, dass neben dieser expliziten Verschärfung für Staatsangehörige aus Nicht-EU- bzw. Nicht-Efta-Ländern und diversen kleineren Anpassungen auch noch zwei mögliche Erweiterungen der Lex Koller «zur Diskussion gestellt» wurden. So sollte die Bewilligungspflicht wieder auf Gewerbeliegenschaften ausgedehnt und Ausländern auch der Erwerb von Immobilienaktien verboten werden – zwei Vorschläge notabene, die das Parlament 2015 bereits abgelehnt hat.
Wie das Justizdepartement (EJPD) in seinem Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens schreibt, war der Widerstand enorm. Namentlich die möglichen Erweiterungen, aber auch die erwähnte Bewilligungspflicht für Hauptwohnungen von Nichteuropäern seien entschieden abgelehnt worden. Differenziert war das Resultat einzig bei den Vorschlägen für kleinere Anpassungen. So sollte es beispielsweise für die Behörden einfacher werden, fälschlicherweise erteilte Kaufbewilligungen zu widerrufen. Bis jetzt braucht es dafür den Nachweis, dass der Erwerber bewusst falsche oder unrichtige Annahmen gemacht hat.
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